Trauerfeiern
Auch Trauerfeiern dürfen ab sofort wieder in der Kirche stattfinden. Es gelten dieselben Regeln wie bei den Gottesdiensten.
An der anschl. Beisetzung dürfen maximal 20 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis teilnehmen. Bitte sprechen Sie mit der zuständigen Pastorin die Vorgehensweise.
… ein Angehöriger stirbt.
„Unser Leben währet siebzig Jahre und wenn es hochkommt, so sind es achtzig Jahre… .“ (Ps 90,10)
Für die schwere Situation eines Trauerfalls wollen wir Ihnen als kleine Hilfestellung folgende Hinweise geben:
Bei einem häuslichen Todesfall informieren Sie bitte umgehend einen Arzt. Dieser wird gegebenenfalls den Tod feststellen und eine Sterbebescheinigung ausstellen.
Informieren Sie bitte den Bestatter Ihrer Wahl. Wenn der bzw. die Verstorbene Mitglied einer Kirchengemeinde war und eine christliche Trauerfeier gewünscht wird, dann teilen Sie es dem Bestattungsunternehmen mit. Der Bestatter wird gemeinsam mit Ihnen und der zuständigen Pfarrperson einen Beerdigungstermin vereinbaren.
Die Trauerfeier selbst planen sie mit der zuständigen Pfarrperson.